Vertrauen Sie auf die jahrelange Erfahrung und das Know-how Ihrer Sparkasse im Makler-Geschäft – gemeinsam finden Sie schnell den richtigen Käufer für Ihre Immobilie. Denn die Sparkasse ist einer der größten Immobilien-Makler der Region.
Kompletter Makler-Service
Die Zeitschrift "Immobilienmanager" verlieh den Maklern der S-Finanzgruppe im Jahr 2023 ein hervorragendes Ranking.
Sparkassen-Immobilienvermittlung
Für den Beginn einer Zusammenarbeit und den erfolgreichen Verkauf einer Immobilie braucht man zunächst zwei Dinge: Ein offenes Gespräch über Vorstellungen und Erwartungen sowie anschließend Vertrauen in uns.
In userer Einkaufsbroschüre erhalten Sie einen Überblick darüber, welche Dienstleistungen wir beim Thema Immobilienvermittlung im Rahmen Rahmen unseres Rundum-Services bieten.
Ein Haus auf dem Land oder eine Eigentumswohnung in der Stadt: Ganz gleich, wie Ihr Traum vom Eigenheim aussieht – Ihre Sparkasse unterstützt Sie gerne bei der Suche. Profitieren Sie von der Expertise der Marktführerin bei der Vermittlung und Finanzierung von Immobilien. So finden Sie, was zu Ihnen passt und wohnen schnell mietfrei in den eigenen vier Wänden.
Finden Sie Ihr neues Zuhause im Sparkassen-Immobilienportal
Ob noch als Bauherr und Bauherrin oder als stolze Besitzende einer eigenen Immobilie – Sie tun gut daran, sich und Ihr Eigentum von Anfang an richtig abzusichern.
Machen Sie aus Ihren Wohnwünschen Wirklichkeit: Ob kaufen, bauen oder modernisieren – mit LBS-Bausparen erreichen Sie Ihr Ziel.
Was immer Ihnen vorschwebt: ein Haus mit viel Platz für die ganze Familie oder ein hübsches Single-Appartement. Mit der Sparkassen-Baufinanzierung wird Ihr Wunsch schnell Wirklichkeit.
Mit LBS-Bausparen und LBS Wohn-Riester kommen Sie schnell, günstig und staatlich gefördert in die eigenen vier Wände. Eine Altersvorsorge, von der Sie schon heute profitieren.
Ihr Leben verändert sich – und damit auch die Wünsche und Ansprüche an die eigenen vier Wände. Mit einer Modernisierung gestalten Sie Ihr Zuhause ganz nach Ihren Wünschen und passen es an Ihre Bedürfnisse an.
Gebäudeenergiegesetz – Das müssen Sie jetzt wissen
Das Jahr 2024 bringt wichtige Veränderungen für Neubauten und Bestandsgebäude. Im Januar 2024 trat das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Die aktuellsten Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Ist Ihre Heizungsanlage betroffen oder andere energetische Baumaßnahmen? Machen Sie einen Termin mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.
Aktuelles und Wissenswertes
Neuigkeiten rund um die Immobilie, Gesetzesänderungen, Vorschriften und vieles mehr. Wir halten Sie auf dem aktuellen Stand.
Tipps für den Hauskauf
Wo liegt das Objekt, wie ist der Zustand? Welche Dinge es noch zu beachten gibt, erfahren Sie auf der folgenden Seite.
Das Grundsteuer-Urteil
Die Grundsteuer wurde durch das Bundesverfassungsgericht gekippt. Die wichtigsten Informationen finden Sie hier.
Der Energieausweis
Seit 2009 ist der Energieausweis bei allen Wohngebäuden in Deutschland Pflicht. Die wichtigsten Informationen sind hier für Sie zusammengefasst.
LBS Immobilien Podcast
In unseren Folgen erfahren Sie regelmäßig alles rund um Immobilien. Wenn Sie Immobilieneigentümer sind oder ein solcher werden wollen, gibt es bei Kauf und Verkauf viel zu beachten. Wir geben Ihnen in unserem Podcast wertvolle Tipps. Weitere hilfreiche Informationen finden Sie auch in unserem Online-Ratgeberbereich: www.lbs-immobilien-profis.de
Sparkassen-Immobilienvermittlung
Für den Beginn einer Zusammenarbeit und den erfolgreichen Verkauf einer Immobilie braucht man zunächst zwei Dinge: Ein offenes Gespräch über Vorstellungen und Erwartungen sowie anschließend Vertrauen in uns.
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Unsere Fachkräfte mit Immobilien-Expertise für Ihre Region unterstützen Sie bei allen Unternehmungen im Bereich Eigenheim. Sie setzen sich persönlich für Ihre Traumimmobilie ein, begleiten die Modernisierung Ihres Eigenheims oder auch den Verkauf Ihres Hauses.
Telefon: 04421 401-723
Telefax: 04421 401-729
E-Mail: olaf.altrock@sparkasse-wilhelmshaven.de
Telefon: 04421 401-721
Telefax: 04421 401-729
E-Mail: markus.schmidtmann@sparkasse-wilhelmshaven.de
Telefon: 04421 401-722
Telefax: 04421 401-729
E-Mail: ralf.peters@sparkasse-wilhelmshaven.de
Telefon: 04421 401-724
Telefax: 04421 401-729
E-Mail: martin.klusmann@sparkasse-wilhelmshaven.de
Telefon: 04421 401-741
Telefax: 04421 401-729
E-Mail: claudia.bleek@sparkasse-wilhelmshaven.de
Telefon: 04421 401-725
Telefax: 04421 401-729
E-Mail: eva.held@sparkasse-wilhelmshaven.de
Telefon: 04421 401-726
Telefax: 04421 401-729
E-Mail: gabriele.hennecke@sparkasse-wilhelmshaven.de
Telefon: 04421 401-727
Telefax: 04421 401-729
E-Mail: martina.kleine@sparkasse-wilhelmshaven.de
Telefon: 04421 401-720
Telefax: 04421 401-729
E-Mail: kirsten.leonhardt@sparkasse-wilhelmshaven.de
Neben dem klassischen Kauf sind auch Versteigerungen eine schöne Möglichkeit, die Wunschimmobilie zu finden – und das häufig zu günstigen Preisen. Einige Unterschiede gibt es allerdings. Gewinnen Sie hier einen ersten Einblick in das Thema und einen Eindruck vom Angebot in Ihrer Region.
Das Gericht bestimmt den Termin und veröffentlicht ihn im Bundesanzeiger, in der örtlichen Tagespresse und an der Gerichtstafel beim Amtsgericht. Einige Amtsgerichte veröffentlichen ihre Termine auch im Internet. Die Versteigerung ist öffentlich.
Im ersten Termin darf der Rechtspfleger den Zuschlag nicht erteilen, wenn das Meistgebot 5/10 des Verkehrswertes nicht erreicht (sogenannte 5/10-Grenze). Liegt das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes, kann der Gläubiger den Antrag auf Zuschlagsversagung stellen (sogenannte 7/10-Grenze). Die Grenzen gelten auch im zweiten Termin, wenn im ersten Termin kein Gebot abgegeben wurde.
Es empfiehlt sich, vor oder im Termin mit dem Gläubiger zu sprechen, um dessen Preisvorstellung zu erfahren. Auch bei einem Gebot über 7/10 des Verkehrswertes kann der Gläubiger den Zuschlag durch Einstellung des Verfahrens verhindern.
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der zum Zeitpunkt der Bewertung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften zu erzielen ist. Eine genaue Definition ergibt sich aus § 194 BauGB.
Das Gericht beauftragt einen öffentlich bestellten Gutachter, der nach einem Ortstermin ein Verkehrswertgutachten erstellt. Möglich ist auch die Beauftragung eines Gutachterausschusses. Das Gerichtsgutachten kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes eingesehen werden. Dem Gläubiger liegt ebenfalls eine Abschrift vor.
Gebote werden im Versteigerungstermin mündlich abgegeben. Bieten kann jeder Interessent, der sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen und die notwendige Sicherheitsleistung im Termin erbringen kann.
Die Sicherheitsleistung beträgt in der Regel zehn Prozent des gerichtlich festgesetzten Verkehrswertes. Sie muss sofort gegenüber dem Amtsgericht geleistet werden. Ansonsten wird das Gebot zurückgewiesen.
Die Bietsicherheit kann auf verschiedene Arten erbracht werden: zum Beispiel durch vorherige Überweisung an die Gerichtskasse oder die unbedingte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines inländischen Kreditinstitutes.